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Wem gehört Ihre Website?

Neosoliq · 24. Oktober 2026

Viele KMU merken erst beim Wechsel, dass ihnen ihre Website gar nicht gehört. Die Domain läuft auf die Agentur, die Zugänge kennt niemand mehr, und nach der Kündigung eines Mietvertrags ist die Seite weg. Mit vier Prüfpunkten sehen Sie in einer Stunde, wo Sie stehen.

1. Die Domain

Die Domain ist Ihre Adresse im Internet und meist das Wertvollste. Sie sollte auf Ihre Firma oder auf Sie persönlich registriert sein, nicht auf die Agentur.

So prüfen Sie es: Für .ch-Domains zeigt die Registrierungsstelle SWITCH nicht mehr öffentlich, wer Inhaber ist. Fragen Sie deshalb Ihren Anbieter schriftlich: “Auf wen ist unsere Domain registriert, und bei welchem Registrar?” Sie sollten selbst Zugang zum Konto beim Registrar haben.

2. Die Zugänge

Zu jeder Website gehören mehrere Konten. Halten Sie in einer Liste fest, wer bei jedem Konto Inhaber ist:

Konto Wofür Sollte gehören
Registrar Domain verlängern, DNS ändern Ihnen
Hosting Server, auf dem die Seite läuft Ihnen, Anbieter als Nutzer
Website-Verwaltung Inhalte ändern Ihnen, Anbieter als Nutzer
Google-Unternehmensprofil Eintrag in Google Maps Ihnen als Inhaber
Google Search Console Daten zur Google-Suche Ihnen als Inhaber
E-Mail Postfächer mit Ihrer Domain Ihnen

Ein Anbieter, der für Sie arbeitet, sollte als Nutzer oder Administrator eingeladen sein. Inhaber bleiben Sie. Passwörter gehören in einen Passwort-Manager, nicht in eine Mail.

3. Code und Inhalte

Bei einer gekauften Website gehören Ihnen in der Regel die Inhalte und der für Sie erstellte Code. Halten Sie das in der Offerte oder im Vertrag fest. Bei Baukästen und Mietmodellen gehört die Technik dem Anbieter. Sie können Texte und Bilder mitnehmen, die Website selbst meist nicht.

Fragen Sie vor der Unterschrift: “Was erhalte ich bei einer Kündigung, und in welcher Form?”

4. Laufende Verträge

Mietverträge für Websites und Verzeichniseinträge laufen oft über mehrere Jahre und verlängern sich automatisch. Prüfen Sie:

  • Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist
  • automatische Verlängerung
  • was bei der Kündigung mit Domain, Inhalten und Google-Profil passiert

Notieren Sie das Kündigungsdatum in Ihrer Agenda, bevor die Frist abläuft.

Wie ein Wechsel sauber gelingt

  1. Bestandesaufnahme: Liste aller Konten und Verträge wie oben.
  2. Domain sichern: Domain auf Ihren Namen übertragen lassen, bevor Sie kündigen.
  3. Neue Website bauen, während die alte noch läuft.
  4. Umschalten der Domain auf die neue Website, mit Weiterleitungen der alten Adressen, damit Google-Rankings erhalten bleiben.
  5. Alten Vertrag kündigen, erst wenn alles läuft.

Unser Grundsatz

Bei Neosoliq laufen Domain, Google-Profil, Search Console und alle Zugänge auf Ihren Namen. Wir sind eingeladen und können jederzeit entfernt werden. Die Betreuung ist monatlich kündbar, und bei einer Kündigung übergeben wir alles geordnet. Wenn Sie aus einem bestehenden Vertrag wechseln möchten, helfen wir Ihnen bei der Bestandesaufnahme. Kontakt aufnehmen.

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